|
Als angestelltes //syndikat-Mitglied verfügen Sie bereits automatisch über eine Rechtsschutz-Versicherung, die Ihnen beratend und finanzierend zur Seite steht bei allfälligen Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber. //syndikat ist zudem der einzige Verband, der Selbständige ohne Personal nicht nur berät, sondern ihnen auch bei Rechtsstreitigkeiten Unterstützung gewährt.
Als Angestellte bzw. Selbständige gelten dabei alle, die von der AHV-Ausgleichskasse als solche geführt werden.
//syndikat ist der einzige Verband, der Selbständige ohne Personal nicht nur berät, sondern ihnen auch bei Rechtsstreitigkeiten Unterstützung gewährt. Die Finanzierungshilfe für die Gerichts- und Anwaltskosten ist jedoch limitiert und an gewisse Bedingungen geknüpft: - Die Anwalts- und Gerichtskosten sind nur bis zum Betrag von CHF 3 000.- gedeckt.
- Der umstrittene Geldbetrag muss mindestens CHF 3 000.- betragen.
- Der Rechtsschutz wird nur gewährt bei Streitfällen zwischen Ihnen als AuftragnehmerIn und Ihrem Auftraggeber oder Ihrer Auftraggeberin.
- Sie müssen einen schriftlichen, von Ihrem Kunden oder Ihrer Kundin unterschriebenen Auftrag vorweisen können.
|