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Selbstständigkeit
Ab welcher Lohnhöhe beginnt die AHV-Pflicht?
Arbeitsrecht: Welche Bestimmungen muss ich in Bezug auf die Arbeitssicherheit beachten?
Arbeitsrecht: Wer hat Anspruch auf Familienzulage?
Geistiges Eigentum: Können Sie mir erklären, was eine Entdeckung ist?
Geistiges Eigentum: Können Sie mir erklären, was man genau unter einem Patent versteht?
 
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Ab welcher Lohnhöhe beginnt die AHV-Pflicht?

Vielfach wird die Meinung vertreten, kleine Zahlungen für gelegentliche Dienste oder «Bagatelllöhne» seien nicht AHV-pflichtig. Das ist falsch. Grundsätzlich unterliegt jedes Einkommen der AHV-Pflicht. Das Gesetz lässt eine einzige Ausnahme zu: Geht eine Person einem Nebenerwerb nach, bei dem sie bei einem Arbeitgeber höchstens Fr. 2'200.- im Jahr verdient, müssen darauf keine AHV-Beiträge abgerechnet werden (gilt nicht bei in Privathaushalten beschäftigten Personen z.B. Hausangestellten). Ein Nebenerwerb liegt aber nur dann vor, wenn die betreffende Person einen Haupterwerb erzielt. Falsch ist die immer wieder gehörte Meinung, allgemein sei ein Einkommen bis zu Fr. 2'200.- im Jahr nicht AHV-pflichtig.

Keine Beiträge an die AHV müssen bezahlt werden auf Militärsold, Versicherungsleistungen bei Unfall, Krankheit und Invalidität (Ausnahme: AHV-pflichtig sind hingegen Taggelder der Invalidenversicherung, Lohnfortzahlung des Arbeitgebers bei Krankheit und Mutterschaftsurlaub), Fürsorgegelder, Familienzulagen, Stipendien, Leistungen von Pensionskassen, teilweise auf Leistungen der freiwilligen Vorsorge (Wohlfahrtsfonds) und auf den beitragsfreien Nebenerwerb.
 
 
 
Arbeitsrecht: Welche Bestimmungen muss ich in Bezug auf die Arbeitssicherheit beachten?

Aufgrund zahlreicher Bestimmungen ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin verpflichtet, für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter/innen zu sorgen und Unfälle zu verhüten. Die Bestimmungen finden sich vor allem in folgenden Erlassen:

  • UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) 832.20 Art. 81 - 88

  • UVV (Verordnung über die Unfallversicherung) 832.202

  • VUV (Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten) 832.30

  • Steg (Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten) 819.1

  • STEV (Verordnung über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten) 819.11

  • Arbeitsgesetz (Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel) 822.11

  • EKAS_Richtline 6508 (Eigenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit)


 
Verwandte Adressen
· Bundesamt für Ausländerfragen, BFA
· Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel, Arbeitsgesetz
· Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten, SteG
· Bundesgesetz über die Unfallversicherung, UVG
· Unfallversicherungsgesetz, UVG
· Verordnung über die Unfallversicherung, UVV
· Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, VUV
 
 
Arbeitsrecht: Wer hat Anspruch auf Familienzulage?

In allen Kantonen haben Arbeitnehmer/innen Anspruch auf Familienzulagen. In zehn Kantonen haben auch Selbständigerwerbende Anrecht auf Familienzulagen.

Das Verfahren wird durch die kantonalen oder Verbands-Familienausgleichskassen abgewickelt. Die angeschlossenen Arbeitgeber/innen zahlen Beiträge an die Familienausgleichskassen. Sie bewegen sich in der Höhe von 0.1% bis 5.5%.
 
Verwandte Adressen
· Bundesamt für Ausländerfragen, BFA
 
 
Geistiges Eigentum: Können Sie mir erklären, was eine Entdeckung ist?

Darunter versteht man das "blosse Auffinden" und Beschreiben von etwas bereits Existierendem. Sie kann nicht einem Schutzrecht, also Patent, Marke oder Design, zugeordnet werden.
 
Verwandte Adressen
· Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
· Staatssekretariat für Wirtschaft, seco
· swissreg.ch
 
 
Geistiges Eigentum: Können Sie mir erklären, was man genau unter einem Patent versteht?

Ein Patent gibt Ihnen die Möglichkeit, Konkurrenten von der kommerziellen Verwertung der eigenen Lösung auszuschliessen. Es gibt Ihnen also das ausschliessliche Recht, Ihre Erfindung gewerbsmässig zu verwerten. Die Lösung muss neu sein und zur Technik gehören. Ein Patent hat nur in dem Land eine Wirkung, in dem es beansprucht wird. In den anderen Ländern, oder wenn das Patent gelöscht ist, ist die technische Lösung dann für alle Konkurrenten frei verfügbar. Damit der Patentschutz zustande kommt, muss die Erfindung beschrieben werden. Dadurch ist im Laufe der Zeit eine riesige Bibliothek entstanden, die über 40 Millionen Dokumente umfasst. Sie ist in Espacenet einsehbar.
 
Verwandte Adressen
· Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
· Staatssekretariat für Wirtschaft, seco
· swissreg.ch
 
 
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