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Sozialversicherungen: Aus welchem Grund ist eine private Berufliche Vorsorge für Selbständige interessant?
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Wenn Sie sich einer privaten Vorsorgeeinrichtung anschliessen, sind Sie damit in der Regel auch für Todesfall und Invalidität versichert.
Selbständige konzentrieren sich in der Regel auf die private Vorsorge der dritten Säule, die den selben Zweck verfolgt wie die (obligatorische) Berufliche Vorsorge für Angestellte, nämlich die Vorsorge für ein Einkommen auch nach der Pensionierung.
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Sozialversicherungen: Kann ich die Beiträge für meine private Altersvorsorge von den Steuern abziehen?
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Ja. Die Beträge betragen für 2005:
- Maximal 20% des Jahresgewinnes oder
- maximal CHF 30'960.- (statt CHF 6'192.- als Angestellte)
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Verwandte Adressen
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·
Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHV
·
Bundesamt für Sozialversicherungen, BSV / OFAS / UFAS
·
Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Hauptabteilung Mehrwertsteuer
·
Staatssekretariat für Wirtschaft, seco
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Sozialversicherungen: Kann ich mein Pensionskassenguthaben beziehen, wenn ich eine AG oder GmbH gründe?
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Nein, in diesem Fall können Sie Ihr Pensionskassenguthaben nicht beziehen. Gründer/innen einer AG oder GmbH gelten juristisch als angestellt und können ihr Pensionskassenguthaben nur in den folgenden Fällen beziehen:
- Wenn sie die Schweiz verlassen und definitiv auswandern
- Wer als Selbständigerwerbende/r gilt und deshalb nicht mehr der Vorsorgepflicht untersteht
- Wenn der ausbezahlte Betrag kleiner als ein Jahresbeitrag ist
- Zur Amortisation von Hypotheken auf zur Hauptsache bewohntem Wohneigentum
Die Vorsorgeeinrichtungen werden meistens von Banken und/oder Versicherungen verwaltet.
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Sozialversicherungen: Kann ich mir mein Pensionskassenguthaben auszahlen lassen, wenn ich mich selbständig mache?
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Sozialversicherungen
Kann ich mir mein Pensionskassenguthaben auszahlen lassen, wenn ich mich selbständig mache?
Ja, wenn Sie vom Angestellten zum Selbständgerwerbenden werden. Selbständige (d.h. Inhaber einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft) gelten juristisch nicht mehr als angestellt und unterstehen nicht mehr der Pflicht zur Beruflichen Vorsorge.
Achtung: Wenn Sie Schulden haben und/oder Betreibungen gegen Sie laufen, kann es sein, dass Sie mit dem ausbezahlten Pensionskassenguthaben Ihre Schulden bezahlen müssen. Solange das Geld bei der Pensionskasse ist, ist es vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt, wenn Sie es herausnehmen, wird es behandelt wie privat gespartes Vermögen.
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Sozialversicherungen: Kann ich mit den Beiträgen der Invalidenversicherung leben?
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Die Leistungen der Invalidenrente sind von verschiedenen Elementen abhängig, zum Beispiel von der Höhe des Salärs, der Versicherungsdauer und dem Invaliditätsgrad. Sie müssen mindestens ein Jahr lang die Prämien für die IV bezahlt haben, bevor der Versicherungsschutz entsteht. Wenn die invalide Person das Pensionsalter erreicht, wird die Invalidenrente durch die AHV ersetzt.
Die IV-Rente wird gleich berechnet wie die AHV-Rente. Im Moment (Stand 1.1.2006) beträgt die
- minimale AHV-Rente CHF 1075.- im Monat bzw. CHF 12'900.- im Jahr
- die maximale CHF 2150.- im Monat bzw. CHF 25'800.- im Jahr
Die maximale Rente bekommt aber nur, wer vor der Invalidität ein durchschnittliches Einkommen von CHF 77'400.- (Stand 1.1.2006) hatte und zu 100% invalid ist.
Bevor die IV eine Rente ausbezahlt, wird versucht, die betroffene Person wieder ins Erwerbsleben einzugliedern. Es gilt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente». Erst wenn die Eingliederungsmassnahmen erfolglos sind, erfolgt eine Rentenzahlung.
Der Anspruch und die Höhe der Invalidenrente richten sich nach dem Grad der Invalidität. Es findet folgende Abstufung statt (Stand 1.1.2006):
- Mindestens 40%-Invalidität - Viertelsrente
- Mindestens 50%-Invalidität - halbe Rente
- Mindestens 60%-Invalidität - Dreiviertelsrente
- Mindestens 70%-Invalidität - ganze Rente
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