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Darf mein Chef meine E-Mails lesen?
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Viele Leute meinen, Chefs hätten das Recht, private E-Mails mitzulesen. Das ist jedoch in keinem Fall gestattet – auch dann nicht, wenn private E-Mails im Betrieb nicht zugelassen werden. Im letzteren Fall darf (z.B. anhand der Zieladresse) festgestellt (und gerügt) werden, wenn private Mails verschickt werden; der Inhalt geht aber auch dann die Chefs nichts an.
Weitere Informationen finden sich in unserern Ratgebern oder auch auf der Webseite des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten:
Ratgeber Datenschutz am Arbeitsplatz
Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter
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Was versteht man unter technischen Schutzmassnahmen?
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Technische Schutzmassnahmen garantieren unter anderem die Sicherheit von Daten und Anwendungen und schützen den Betrieb vor Systemüberlastungen. Konkrete Massnahmen sind zum Beispiel der Einsatz von Firewalls und Antivirusprogrammen oder die Beschränkung der Speicherkapazität der Nutzer. Spionprogramme, die die Netzwerkaktivität bestimmter Personen überwachen, sind nicht erlaubt.
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