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01.06.2004
//syndikat neu Mitorganisatorin der Big Brother Awards

Die Online-Gewerkschaft //syndikat ist neue Mitorganisatorin der «Big Brother Awards Schweiz»: Stellvertretend für eine Reihe von Fällen, in denen der E-Mail-Verkehr von Angestellten überwacht wurde, nominierte //syndikat am 1.6.2004 die Stadtpolizei Zürich, für die vor Monatsfrist aufgeflogene E-Mail-Überwachung Ihrer Beamten.

Nomination der Stadtpolizei Zürich für einen Big Brother Award 2004

Die Online-Gewerkschaft //syndikat ist neue Mitorganisatorin der «Big Brother Awards Schweiz». Seit dem Jahr 2000 verleiht das Komitee «Big Brother Awards Schweiz» jeweils im Herbst Preise an Personen und Institutionen, die das Recht auf Privatsphäre verletzen. Zu den bisherigen Preisträgern in den Kategorien «Business», «Staat», «Kommunikation» und «Lebenswerk» gehören u.a. die Firmen Swisscom, Roche, Q-Sys, verschiedene Staatsstellen, sowie der ominöse «Club de Berne».

Im Rahmen unserer Tätigkeiten als Online-Gewerkschaft ist //syndikat regelmässig mit dem Datenschutz-Missbrauch am Arbeitsplatz konfrontiert. Mitglieder berichten regelmässig vom unerlaubten Einsatz von Überwachungstechnologien am Arbeitsplatz, sei es im Bereich der elektronischen Kommunikation oder mittels Key-Loggern mit denen ganze Computer-Arbeitsplätze überwacht werden. Stellvertretend für eine Reihe von Fällen in denen der E-Mail-Verkehr von Angestellten überwacht wurde nominiert //syndikat die Stadtpolizei Zürich für die E-Mail-Überwachung Ihrer Beamten. //syndikat betrachtet es als besonders stossend, wenn sogar der Staat damit beginnt, ungeachtet seiner eigenen Gesetzgebungen, seine Mitarbeiter zu überwachen.

Die Polizeivorsteherin Esther Maurer wollte zu dem Vorfall nicht Stellung nehmen. Der Datenschutzbeauftragte der Stadtpolizei Zürich, Robert Soós, betonte gegenüber //syndikat das es sich bei der Überwachung von missliebigen Polizisten «klar um eine polizeiliche Angelegenheit handelt.»

Die verdeckte E-Mail-Überwachung ist hierzulande aber klar illegal: Arbeitgeber dürfen den Inhalt von als privat gekennzeichneten oder erkennbaren E-Mails nicht lesen. Dies gilt sogar dann, wenn die private Nutzung von E-Mail laut Nutzungsreglement verboten ist. In solchen Fällen dürfen Arbeitgeber zwar kontrollieren, ob das Nutzungsverbot eingehalten wird, jedoch nur aufgrund der Adressierungselemente. Eine systematische und insbesondere inhaltliche Überwachung von E-Mails ist verboten. Vorbehalten bleiben Stichproben aufgrund eines konkreten Verdachts, sofern diese den Angestellten im Voraus mitgeteilt werden. Grundsätzlich erlaubt das Gesetz dem Arbeitgeber die Leistungs- und Geschäftskontrolle. Doch auch bei der Kontrolle der geschäftlichen Kommunikation gilt: Das systematische Auswerten von geschäftlichen E-Mail muss gerechtfertigt, zweckmässig und verhältnismässig sein.

Das Vorgehen der Zürcher Stapo stellt eine gravierende Verletzung des Datenschutzes und des Persönlichkeitsrecht dar. //syndikat wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die zunehmende Überwachung und Kontrolle am Arbeitsplatz nicht länger ein Kavaliersdelikt bleibt.

http://syndikat.ch http://bigbrotherawards.ch/2004/

Kontakt: desk@syndikat.ch

Syndikat in Kürze

//syndikat ist die weltweit erste Online-Gewerkschaft für Web-Fachleute, InformatikerInnen, Marketing-Leute und alle, die regelmässig online sind. Sie richtet sich an Angestellte und Freelancer. Der Verein wurde im Februar 2002 mit 200 Gründungsmitgliedern aus der Taufe gehoben.

Hauptpfeiler der Gewerkschaftsarbeit sind neben den Betriebsgruppen der Unterhalt des «Lohncheckers», einer laufenden elektronischen Lohnumfrage im IT-Bereich, das Freelancer-Netzwerk und die Datenschutzkampagne «i love my privacy». Zentrale Kommunikationsplattform von //syndikat ist die Internetsite http://www.syndikat.ch.




 
 
   
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