|
Das Arbeitsgesetzt gilt in der regel für öffentliche Verwaltungen und Betriebe nicht.
Neben dem OR und den Bestimmungen für Angestellte des öffentlichen Dienstes gibt es in der Schweiz auch ein Arbeitsgesetz. Es enthält keine Artikel über Vertragsinhalte, es regelt vielmehr den Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Neben Gesetzesbestimmungen zur Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge enthält das Arbeitsgesetz Regelungen über die zulässige Höchstarbeitszeit, Vorschriften zur Sonntagsarbeit und für Jugendliche und Frauen. Dieses Gesetz gilt in der Regel nicht für öffentliche Verwaltungen und Betriebe.
Im Jahr 1998 wurde das Arbeitsgesetz revidiert. Der erneuerte Erlass gestattet auch Frauen, nachts zu arbeiten und den Arbeitgebern, die Arbeitszeiten der Angestellten leichter an die Bedürfnisse des Betriebs anzupassen..
|