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Pausen sind Pflicht.
Arbeitet jemand mehr als neun Stunden pro Tag, muss der Arbeitgeber eine Pause von mindestens einer Stunde möglich machen. Bei sieben Stunden Arbeit schreibt das Gesetz eine halbstündige Pause vor; bei fünfeinhalb Stunden Arbeit eine viertelstündige Pause. Darf ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin den Arbeitsplatz während der Pause nicht verlassen, gilt auch diese kleine Erholung als Arbeitszeit.
Diese Auflage ist vor allem in industriellen Betrieben üblich, wenn sich Beschäftigte wegen des Produktionsverlaufes arbeitsbereit halten müssen. Und wer eine Maschine oder andere Angestellte überwachen muss, kann wohl in der "Pause" sein Butterbrot essen, er kann aber die Arbeit nicht wirklich unterbrechen.
Pausen, die nicht zur Arbeitszeit zählen, müssen nicht obligatorisch bezahlt werden. Bezahlte Pausen kann es aber auf freiwilliger Basis oder wegen einer entsprechenden Vertragsbestimmung im Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrag geben.
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