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AHV-Beiträge bei Arbeitspausen oder Auslandaufenthalten.
Kommt bei der Kontrolle des Auszuges eine Beitragslücke zum Vorschein, besteht die Gefahr einer späteren Rentenkürzung. Rückwirkend auf fünf Jahre lassen sich AHV-Beiträge aber nachzahlen. Wer sicher gehen will, kontrolliert sein AHV-Konto deshalb etwa alle fünf Jahre.
Das AHV-Konto muss unbedingt kontrolliert werden, bevor das Rentenalter erreicht ist. Sobald die Rentenverfügung in Kraft tritt, kann sie in der Regel nicht mehr korrigiert werden (siehe saldo-Ratgeber "Die drei Säulen: Gut vorsorgen"). Rechnerische Fehler können später noch behoben werden.
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