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Der Naturallohn ist vor allem im Gastgewerbe und in der Landwirtschaft üblich.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehen einen geringeren Grundlohn, werden aber gleichzeitig vom Arbeitgeber verpflegt und untergebracht. Haben Arbeitnehmer triftige Gründe, "Kost und Logis" nicht in Anspruch zu nehmen, muss sie der Arbeitgeber entsprechend höher bezahlen.
Fehlt eine klare Abmachung, wird die Höhe der Ansätze meist nach AHV-Normen berechnet. Seit Anfang 2001 werden 30 Franken pro Tag für "Kost und Logis" eingesetzt.
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