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Anfragen von Amtsstellen wie Organe der Sozialversicherung oder der (Fremden-)Polizei muss der ArbeitgeberIn in der Regel aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung beantwortet.
Um Missbräuchen vorzubeugen, empfiehlt es sich, schriftliche Anfragen zu verlangen und diese schriftlich zu beantworten. Verletzungen der beruflichen Schweigepflicht werden mit Haft oder Busse geahndet.
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