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Strafbar ist die Verletzung der Auskunfts- Melde- und Mitwirkungspflichten. Strafbar ist, wer im Rahmen seiner Berufstätigkeit mit besonders schützenswerten Daten zu tun hat und diese unerlaubterweise weitergibt.
Die strafrechtlichen Folgen sind: Haft bis zu drei Monaten oder Busse bis zu CHF 5'000.-.
Die massgebenden gesetzlichen Regelungen sind: das Datenschutzgesetz und Verordnung, das Zivilgesetzbuch, das Obligationenrecht, das Strafgesetzbuch und die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz.
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