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Die strafrechtlichen Folgen sind: Haft bis zu drei Monaten oder Busse bis zu CHF 5'000.-.
Personen, die ihre Auskunftspflicht verletzen, indem sie vorsätzlich falsche oder unvollständige Auskünfte erteilen, werden auf Antrag mit Haft bis zu drei Monaten oder mit Busse bis zu CHF 5'000.- bestraft. Mit Haft oder Busse wird auch bestraft, wer vorsätzlich Daten ins Ausland gibt, ohne dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragen Meldung zu erstatten oder bei der Meldung falsche Angaben macht. Auch Personalverantwortliche, die in Ausübung ihres Berufes besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile unbefugt bekannt geben, werden auf Antrag mit Haft bis zu drei Monaten oder mit Busse bis zu CHF 5'000.- bestraft.
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