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2.4 Was tun, wenn das Zeugnis nicht den Erwartungen entspricht? (Vor-/Prozessuales Vorgehen)

Ist die Angestellte mit der Qualifikation nicht einverstanden, ist es sinnvoll, der Arbeitgeberin einen Änderungsvorschlag zu unterbreiten und diesen kurz zu begründen.

Kann keine Einigung gefunden werden, so bestehen zwei verschiedene gerichtliche Klagemöglichkeiten:

  • Klage auf Ausstellung eines Vollzeugnisses /einer Arbeitsbestätigung.
  • Klage auf Abänderung bzw. Ergänzung des Vollzeugnisses / der Arbeitsbestätigung. Die Besonderheit dieser Klage besteht darin, dass im Rahmen des gestellten Rechtsbegehrens der von der Klägerschaft (Angestellte) verlangte Zeugnistext aufzuführen ist.

Als Beweismittel dienen insbesondere:

  • Zwischenzeugnisse
  • Qualifikationsberichte
  • Lohnerhöhungen
  • Beförderungen
  • Zeugenaussagen
  • Evtl. Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber

Der Streitwert eines Zeugnisses beträgt grundsätzlich einen Monatslohn.




 
 
   
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